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Sportbetrieb ab dem 27.11.2021 in 2G-Plus

Vorspiel

Update - die Infektionszahlen steigen leider weiter, sodass der Berliner Senat die Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen hat, die Einschränkungen für das gemeinsame Sporttreiben in Berlin zu verschärfen. Damit wir uns auch weiterhin am gemeinsamen Sport bei Vorspiel erfreuen können, bitten wir Dich, die neuen Regeln zu beachten und Dich daran zu halten.

Hier eine Zusammenfassung der aktuellen Verordnung und die Vorgaben der Sportämter bei der Nutzung der Sportstätten in Bezug auf die Regelungen für den Sport:

  • Outdoor: Vereinssport im Freien ist in Trainingsgruppen beliebiger Größe ohne Abstand und ohne die drei G´s: genesen, geimpft, getestet; erlaubt. Für das Betreten eines Funktionsgebäudes gilt die erweiterte 2G-Regelung („2G-Plus“)
  • Indoor: Für den Sport in geschlossenen Räumen (gedeckten Sportanlagen) gilt eine erweiterte 2G-Regelung („2G-Plus“). Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Die Regelungen gelten für alle Anwesenden, also auch für Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende oder Zuschauende gleichermaßen.:
    • ALLE Beteiligten (Trainer*innen, Betreuer*innen, Teilnehmende) müssen
      • eine vollständige Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung),
      • eine Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) oder
      • eine Corona-Infektion vor mehr als 6 Monaten inkl. einer Impfung nachweisen, sowie
      • Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (hier ist nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes gemeint), gilt zusätzlich die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus. Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person.
  • Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Plus-Bedingung nicht. Für diese Personen reicht ein negativer Test (nicht älter als 24h). Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, diese müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
  • Schwimmhalle: In allen Bädern gilt 2G mit streng ausgelegtem Abstandsgebot von 1,50 m. Dadurch müssen die Teilnehmendenzahlen wieder begrenzt werden. Auf einer 25-m-Bahn sind 6 Erwachsene zulässig. Auf einer 50-m-Bahn sind 12 Erwachsene zulässig. Der Betrieb auf Einzelbahnen ist weiterhin möglich. Für alle anderen Wasserflächen gelten die Teilnehmerbegrenzungen vom Herbst 2020. Bitte achten Sie darauf, die Abstände innerhalb der Wasserflächen einzuhalten.
  • Für die Überprüfung der Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.
  • Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor für alle Aktivitäten Pflicht!
  • Die Umkleidekabinen und Duschen können genutzt werden, empfohlen wird, nur so kurz wie möglich.

Zur Testpflicht: Es gibt diverse Testzentren für einen kostenlosen Bürgertest (https://www.direkttesten.berlin/).

Diese geltenden Regeln haben vorerst bis zum 19. Dezember 2021 Gültigkeit und können sich weiterhin ändern. Wir bleiben mit Dir im Kontakt und informieren Dich, falls sich etwas ändert.