News

Startgeldrückerstattung und Erstattung von Auslagen

Aufgrund vieler Anfragen zum Antrag auf Startgelderstattung (DOC) und zur Erstattung von Auslagen (PDF) haben wir neue Formulare gestaltet. Sie enthalten Informationen zu den benötigten Belegen und wir hoffen, dass sie den Antragstellern eine Hilfe sind. Darüber hinaus versprechen wir uns eine Reduzierung der Anfragen und damit eine Entlastung der Geschäftsstelle und des Vorstandes. Die gewonnene Zeit möchten wir gern anderen und auch neuen Aufgaben widmen.

Bitte beachtet bei der Startgeldrückerstattung das zusätzliche Informationspapier (PDF), welches noch einmal die Antragstellung und das Prozedere der Genehmigung erläutert. Bei Fragen steht euch gerne die Geschäftsstelle als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Hinsichtlich des Antrags auf Erstattung der Auslagen möchten wir euch noch einmal darauf hinweisen, dass wir keine Auslagen erstatten können, die nicht im Vorfeld durch den Vorstand genehmigt wurden. Zum einen ist dies durch die Budgetplanung möglich, welcher der Vorstand nach der Prüfung und Freigabe des Budgets zu stimmen kann. Zum anderen ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand während des Geschäftsjahres möglich. Auch hier darf die Ausgabe erst getätigt werden, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Um die Kalkulationen der Ausgaben im Blick zu haben, ist vor der tatsächlichen Ausgabe eine kurze Information an den Vorstand oder die Geschäftsstelle wünschenswert.

Mit dieser neuen Bearbeitung von Auslagen möchte der Vorstand vorbeugen, Rechnungen bzw. formlose Mails mit der Bitte um Erstattung zu erhalten, die weder im Budget angegeben noch anderweitig bekannt waren. Nur so können wir eine ordentliche Planung des Haushaltes gewährleisten.

Wir danken euch für euer Verständnis und stehen euch gerne für Fragen oder Anregungen zur Verfügung!