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Corona-Update 04/2022

Vorspiel

Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss mit Wirkung zum 01.04.2022 beschlossen und löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt. 

Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben werden. 

Eine Ausnahme hiervon besteht für Sport in Fitness- und Tanzstudios sowie ähnliche innenliegende Sporträumlichkeiten (bspw. Gymnastikräume). Die Sportausübung in diesen Räumlichkeiten sowie die Nutzung der sanitären Anlagen ist nur unter der 3G-Bedingung zulässig. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete daran teilnehmen können. Es gilt eine Maskenpflicht abseits der Sportausübung. Bei Einhaltung dieser Regeln darf auf den Mindestabstand während der Sportausübung verzichtet werden. 

Wir setzen darauf, dass ihr verantwortungsbewusst am Training teilnehmt. So werben wir auch weiterhin dafür, die Möglichkeiten zur Impfung zu nutzen. 

Die einzelnen Bundesländer können Verschärfungen ihrer Regeln anordnen, wenn sie sogenannte "Hot Spots" ausweisen. Dies ist in Berlin bisher nicht der Fall. Wir bleiben mit dir im Kontakt und informieren dich, falls sich etwas ändert.