Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Infos zu einer Mitgliedschaft bei Vorspiel - Queerer Sportverein Berlin e. V.

Mitgliedsbeitrag

Aktiv zu sein kostet nicht die Welt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit:

  • 168,- Euro für Berufstätige,
  • bzw. 84,- Euro für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Jugendliche (bis 21 Jahre), Rentner*innen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung (ab 50 % Schwerbehindertengrad) und Bundesfreiwillige-/Wehr-/Ersatzdienstleistende.

Bei Zahlung des Jahresbeitrages im Voraus bis zum 15. Februar gewähren wir einen Rabatt von einem Monatsbeitrag.

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag zeitanteilig erhoben.

Wenn Du Mitglied werden und aktiv am Trainings- und Übungsbetrieb teilnehmen möchtest, fülle den Aufnahmeantrag aus und leite ihn unterschrieben an uns weiter.

Schnuppertraining

VORSPIEL bietet allen Interessierten ein Schnuppertraining an. Du kannst bis zu vier aufeinanderfolgende Male innerhalb eines Monats kostenlos und unverbindlich mitmachen. Während des Schnuppertrainings bist Du wie alle VORSPIEL-Mitglieder unfallversichert, allerdings nicht für Wegeunfälle. Nach dem Schnuppertraining erlischt dieser Versicherungsschutz für Nichtmitglieder. Um an einem Schnuppertraining teilzunehmen, wählst Du einen passenden Termin für Deine Sportart aus und nimmst Kontakt mit der Abteilung auf und vereinbarst die Teilnahme. 

Fördermitgliedschaft

Du möchtest uns bei der Verfolgung unserer Ziele unterstützen, jedoch nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen? Dann werde Fördermitglied und unterstütze uns einem Betrag, der mindestens dem ermäßigten Beitragssatz entspricht.

Ruhende Mitgliedschaft

Auf Antrag beim Vorstand  und unter besonderen Umständen kannst du deine ordentliche Mitgliedschaft über 6 bis 24 Monate ruhen lassen. In diesem Zeitraum bestehen keine Mitgliedschaftsrechte und –pflichten.

Kündigung

Der Austritt ist dem Vorstand durch schriftliche Erklärung (Post, E-Mail, Fax) mitzuteilen. Der Austritt ist nur zum Quartalsende möglich, d. h. zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Die schriftliche Austrittserklärung muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Quartals beim Vorstand eingegangen sein. Die Kündigung der Mitgliedschaft wird, wenn eine aktuelle Anschrift vorliegt, auf dem Postweg bestätigt. 

Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis dahin fällig gewordenen Beiträge bestehen. Bereits für die Zukunft geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Datenschutzordnung

 

  1. Die nachfolgende Datenschutzordnung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Vereins
    Vorspiel - Queerer Sportverein Berlin e.V.
    Martin-Luther-Straße 56
    10779 Berlin
  2. Der Datenschutz und die Datensicherheit für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden durch die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleistet.
  3. Aus der DSGVO ergibt sich insbesondere die Pflicht, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten.
  4. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:
  5. Personenbezogene Daten müssen
    1. auf rechtmäßige und faire Weise, und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
    2. b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);
    3. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
    4. sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);
    5. in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);
    6. in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).
  6. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet werden. Verstöße gegen diese Verpflichtung können geahndet werden. Die Verpflichtung – insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses - gilt auch nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft weiter.
  7. Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten innerhalb ihrer Abteilung sind die im Verein tätigen Abteilungsleiter zuständig.

Weitere Informationen zum Datenschutz findest Du unter: https://www.vorspiel-berlin.de/datenschutz

Bei Fragen kontaktiere uns gern unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz[at]vorspiel-berlin.de